Wie lang ist die Ruhezeit?

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Dementsprechend werden auch die Nutzungsrechte jeweils für 20 Jahre vergeben.

Wird zu Lebzeiten ein Nutzungsrecht abgeschlossen, so muss im Todesfall das Nutzungsrecht für die Jahre nachgekauft werden, die seit Vergabe des Nutzungsrechts vergangen sind, um die Ruhezeit von 20 Jahren sicherzustellen. Dieser Nachkauf kann auch bereits zu Lebzeiten geschehen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Friedhofsverwaltung.

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